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Feldpolizei

Installation und Aktion
Atmer A3-A15
Rheinland-Pfalz Mai - Oktober
 

zum Kultursommerthema "Über Grenzen" wurden in den 12 kreisfreien Städten des Landes
jeweils an Freitagnachmittagen freie Bürger die Gelegenheit haben freiwillig in persönlichen Atemfeldern frei zu atmen . . .

 

 

Atmer

Als Atmer (Respirateur) bezeichnete sich Marcel Duchamp am Ende seines Lebens. Weg von allen Klassifizierungen nur noch Atmer sein. Nicht auf Funktion oder Status festgelegt. Einfach so als Atmer wollte er gesehen werden.

 

Nun entstanden durch die neuen Anti-Rauchgesetze No-Go-Areas in öffentlichen Gebäuden und auf den öffentlichen Räumen der Bahnsteige. Als Raucher darf man die gelb umrandeten Flächen genauso wenig verlassen wie die junge Grace (Nicole Kidman) in Lars von Triers Film "Dogville". Dort kann die gesellschaftlich ausgegrenzte Frau ihre nur als Grundriss auf den Boden gemalte Behausung nicht verlassen und bleibt dabei ständig der bedrohlichen Beobachtung ausgesetzt.Der persönliche Frei-Raum wird besetzt und irgendwann bleiben nur eng begrenzte Räume frei . . .

 

1. Installation

Die Grenzen werden immer enger. Zur Erweiterung und zur bewussten Wahrnehmung der Grenzen wird unsere Installation ATMER bestehend aus einem Schild mit deutscher und französischer Aufschrift in einem ca. 2 x 3 Meter großen Rechteck aus abwaschbarer blaue Quarkfarbe diese Erfahrung ermöglichen.

 


2. Aktion

Weiterhin sorgen wir in der Aktion „Feldpolizei“ dafür, dass jeder Passant ein eigenes Feld bekommen kann. Dazu werden mit Quarkfarbe um die Besucher ein kleines persönliches Feld zeichnen, welches sie erst verlassen dürfen, wenn sie die Regel einhalten. Diese Regel wird allerdings nicht von uns kommuniziert, sondern muss von jeder Person selbst erdacht, gefunden und gebrochen werden . . . 

 

 

 

 

Anordnungen
zum ordnungsgemäßen Gebrauch
des persönlichen Atemfeldes

1. Das persönliche Atemfeld
ermächtigt zu  freiem Atmen
innerhalb der Feldgrenzen.

8. Die Zuweisung
des persönlichen Atemfeldes
erfolgt im öffentlichen Freiraum.

3. Freies Atmen
ausserhalb des zugewiesenen Atemfeldes
ist nicht erlaubt.

17. Das Verlassen
des persönlichen Atemfeldes
ist nur bei genauer Einhaltung der Regel gestattet.

32. Zuwiderhandlungen
werden als Luftwiderstand betrachtet.

6. Widerspruch
gegen diese Anordnung
ist im zuständigen Luftschutzraum
zu erklären.

MUFF
Mobile Unternehmung der Freien Feldpolizei